Häufig gestellte Fragen.
Zu Finis Vitae
-
Unser Ansatz basiert auf umfassender Information und Aufklärung. Wir möchten dazu beitragen, dass Betroffene, ihre Angehörigen sowie das medizinische und pflegerische Umfeld für die Auseinandersetzung mit Fragen am Lebensende sensibilisiert werden. Dabei vermitteln wir den Kontakt zu Fachärzten, die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei selbstbestimmten Entscheidungen am Lebensende beratend zur Seite stehen.
Zusätzlich bieten wir durch unsere Zusammenarbeit mit Trauerbegleitern auch Unterstützung für Angehörige – sowohl im Vorfeld als auch nach dem Verlust eines geliebten Menschen. Unser Ziel ist es, durch fachkundige Begleitung und einfühlsame Betreuung einen würdevollen Weg in der letzten Lebensphase zu ermöglichen.
-
Finis Vitae ist aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, bei der Beschaffung von Medikamenten zu unterstützen. Der Versand und Verkauf von Medikamenten oder vergleichbaren Mitteln ist für uns gemäß dem Arzneimittelgesetz, der Gefahrenstoffverordnung sowie weiteren relevanten gesetzlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung in Deutschland nicht zulässig. Darüber hinaus bietet Finis Vitae keine Informationsmaterialien an, die konkrete Medikamente für einen Suizid benennen würden.
-
Die Vermittlungsleistung durch Finis Vitae wird mit 2.000,00 € (inkl. 19% MwSt.) berechnet.
Die Kosten für das ärztliche Gutachten sowie die Durchführung der Begleitung betragen 5.000,00 € und werden separat direkt an die begleitende Ärztin oder den begleitenden Arzt gezahlt.
Gesamtkosten: 7.000,00 €
-
Die wirksamste Form der Unterstützung ist die persönliche Weiterempfehlung. Wenn Sie positive Erfahrungen mit unserer Arbeit gemacht haben, sprechen Sie gerne mit Vertrauten, Familie oder Bekannten darüber.
Falls Sie in Ihrer Region eine Informationsveranstaltung organisieren oder im kleineren Rahmen über unsere Dienstleistungen informieren möchten, unterstützen wir Sie gerne mit entsprechenden Materialien und Informationen. Kontaktieren Sie uns dafür über unsere Pressestelle.
Zu den Voraussetzungen
-
Finis Vitae führt selbst keine Freitodbegleitungen durch, vermittelt aber auf Anfrage den Kontakt zu qualifizierten Ärzten, sofern die gebotenen Voraussetzungen gegeben sind.
-
Liegt dem Sterbewunsch primär eine psychische Erkrankung zugrunde, kann dies die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit sowie die Wohlerwogenheit der Entscheidung beeinträchtigen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Erkrankung den Prozess der Abwägung und die Reflexion über Alternativen zum selbstbestimmten Lebensende negativ beeinflusst. Unter diesen Voraussetzungen gestaltet sich die Vermittlung einer ärztlichen Begleitung deutlich komplexer und zeitaufwendiger. In diesen Situationen ist ein fachärztliches Attest des behandelnden Psychiaters oder Psychotherapeuten beziehungsweise ein psychiatrisches Gutachten erforderlich, das die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung bestätigt.
Liegen sowohl körperliche Beschwerden oder Erkrankungen als auch eine psychische Erkrankung vor, muss im Einzelfall geprüft werden, ob und inwieweit die psychische Erkrankung den Sterbewunsch maßgeblich beeinflusst. Lässt sich feststellen, dass der Sterbewunsch nicht vorrangig aus der psychischen Erkrankung resultiert und die Freiverantwortlichkeit sowie Wohlerwogenheit der Entscheidung gegeben sind, ist eine Vermittlung grundsätzlich möglich. Finis Vitae behält sich jedoch auch in solchen Fällen vor, eine psychiatrische Stellungnahme der Antragstellenden einzufordern.
-
Das Bundesverfassungsgericht fordert als wesentliches Kriterium für die Suizidbegleitung, dass der Sterbewunsch der betroffenen Person nicht spontan oder schwankend, sondern dauerhaft und gefestigt ist (Konstanz). Die zweiwöchige Wartezeit trägt dazu bei, diese Dauerhaftigkeit zu dokumentieren und nachzuweisen. In medizinisch besonders dringlichen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Frist abzuweichen.
-
Nein, eine Garantie ist nicht möglich. Wir prüfen Ihren Antrag professionell, sorgfältig und unter Berücksichtigung der individuellen Umstände und Hintergründe. Die endgültige Entscheidung über eine Begleitung liegt jedoch beim konsultierten Arzt, der auf Grundlage seiner medizinischen und ethischen Bewertung entscheidet, ob die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Begleitung erfüllt sind.
-
Finis Vitae hat für die Antragsprüfung Sorgfaltskriterien etabliert. Für die Bewilligung ist entscheidend, dass die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung gegeben ist. Dies bedeutet konkret:
Die antragstellende Person muss sich der Tragweite ihrer Entscheidung vollumfänglich bewusst sein, darf nicht aus einem spontanen Affekt heraus handeln und muss über alternative Handlungsmöglichkeiten Kenntnis haben. Zudem ist erforderlich, dass der Sterbewunsch dauerhaft besteht, unbeeinflusst von Dritten ist und die Person sich darüber im Klaren ist, dass sie den Freitod eigenständig durchführen muss.
Zu der Durchführung
-
Finis Vitae vermittelt ärztliche Begleitungen, sofern die erforderlichen Antragskriterien erfüllt sind.
Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser in unserer Geschäftsstelle geprüft und bearbeitet. Falls erforderliche Informationen oder Unterlagen noch fehlen, nehmen unsere Mitarbeitenden Kontakt mit Ihnen auf. Sind alle Sicherheitsstandards erfüllt, erfolgt die Vermittlung an eine mit Finis Vitae kooperierende ärztliche Begleitperson.
Zunächst führt die Ärztin oder der Arzt ein Erstgespräch mit Ihnen, in der Regel bei Ihnen zu Hause. Kurz vor der geplanten Begleitung, findet ein Zweitgespräch statt. Beide Gespräche dienen der sorgfältigen Prüfung Ihrer Freiverantwortlichkeit und der Wohlerwogenheit Ihrer Entscheidung. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die ärztliche Begleitung durchgeführt werden.
Die Begleitung findet üblicherweise in Ihrem vertrauten Umfeld statt. Nach Ihrem Tod werden die zuständigen Behörden informiert und erhalten alle erforderlichen Unterlagen. Dieser Ablauf ist durch § 159 StPO rechtlich geregelt.
-
Wir verwenden ausschließlich ein überdosiertes Narkosemittel per intravenöser Infusion.